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Die häufigsten Fragen

Die häufigsten Fragen zur Arbeit des Entlastungsdienst Rheintal 

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen von pflegenden und betreuenden Angehörigen.

 

Für weitere Fragen sowie eine Beratung für Entlastungsdienste wenden Sie sich direkt an unser Vermittlerinnen-Team.

«Der schöne Austausch mit meinen Klienten und dem Entlastungsdienst Rheintal ist das was mich so erfüllt und bereichert.»   

Betreuungsperson Claudia über ihre Arbeit im Entlastungsdienst

Wer ist der Entlastungsdienst Rheintal?

Der Entlastungsdienst Rheintal besteht seit 1987 als gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. Der Verein finanziert sich über Mitgliederbeiträge und Spenden

Ist der Entlastungsdienst Rheintal Krankenkassen anerkannt?

Grundsätzlich nicht. Sie können jedoch versuchen, eine Erstattung zu erwirken, indem Sie die Rechnung der Krankenkasse einreichen.

Wie muss ich mir eine Entlastung vorstellen?

Eine gezielt auf die Bedürfnisse der Klientin/des Klienten ausgewählte Betreuungsperson entlastet Angehörige von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen oder chronischen Krankheiten. Sie betreut diese Person während einer bestimmten Zeit, damit Angehörige Momente für sich nutzen können: zum Auftanken, zur Kontaktpflege, zum Arztbesuch usw.

Welche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen bieten Sie konkret an?
  • Angehörigenentlastung

  • stunden- bis tageweise Betreuung

  • Begleitungen (z. B. zu Terminen oder Aussenkontakten)

 

Die Planung der Betreuung wird den individuellen Bedürfnissen der Angehörigen/Klientinnen/Klienten angepasst und regelmässig überprüft.

Der Entlastungsdienst übernimmt jedoch keine medizinische Pflege, Spitex-Leistungen oder Hausarbeit.

Welche Personengruppen betreuen Sie?

Entlastungen übernehmen wir für Angehörige von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, besonderen Bedürfnissen und chronisch fortschreitenden Krankheiten. 

Bei anspruchsvoller Familiensituation betreuen wir kurzzeitig Kinder, um ihnen unbeschwerte Momente zu ermöglichen.

Unterliegen Sie der Schweigepflicht?

Ja. Alle Personen, welche für den Entlastungsdienst Rheintal tätig sind, unterliegen der Schweigepflicht. Klientinnen/Klienten oder deren Vertretung unterschreiben eine Datenschutzvereinbarung.

Wie stellen Sie Qualität und Sicherheit für die Betreuung sicher?

Verantwortungsbewusste, zuverlässige und einfühlsame Betreuende sorgen für eine angemessene Unterstützung. Datenschutz und Schutzkonzepte sind verbindlich. Wenn immer möglich wird die Entlastung von derselben Betreuungsperson übernommen.

 

Regelmässiger Erfahrungsaustausch und Weiterbildungen gehören zum Standard.

Wie läuft der Einstieg in eine Betreuung ab?

Beim Erstkontakt erfolgt eine sorgfältige Situationsaufnahme, dann die Bedarfsabklärung vor Ort durch die Vermittlerin (Bedürfnis, Umfang, Dauer, Zeitraum).

Danach wird gezielt auf die Bedürfnisse der Klientin/des Klienten eine Betreuungsperson ausgewählt. Anschliessend folgt die Vorstellung der Betreuungsperson vor Ort und die erste Einsatzplanung.

Wie hoch sind die Kosten für eine Betreuung?

Die detaillierte Tarifliste finden Sie auf der Homepage. Ein finanzieller Engpass darf kein Grund sein, nicht um Entlastung anzufragen. Ziel ist stets eine tragfähige Lösung für beide Seiten.

 

Wir weisen auf mögliche Beiträge hin, die beantragt werden können. (Gemeinde, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Versicherungen, Stiftungen, Spenden). 

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Arbeiten Sie mit anderen Stellen oder Diensten zusammen?

Im Sinne der Klientinnen und Klienten koordinieren wir mit Ärztinnen/Ärzten, Spitex, Institutionen, Schulen oder Behörden, um so gut wie möglich zu unterstützen. 

Welche Region decken Sie ab?

Grundsätzlich ist der Entlastungsdienst Rheintal vorwiegend von im St.Galler Rheintal von Lienz bis Staad aktiv. Gern stellen wir jedoch den Kontakt zu angrenzenden Entlastungsdiensten her.

Sind Sie rund um die Uhr erreichbar?

Werktags per Telefon: 071 599 67 31 oder per E-Mail: info@entlastungsdienst-rheintal.ch.

Der Entlastungsdienst Rheintal übernimmt keine Notfalleinsätze.

Ansprechpersonen

Die Vermittlerinnen sind erste Ansprechpersonen und Verantwortliche für Entlastungswünsche. Ablauf nach der Kontaktaufnahme:

 

  • Bedarfsabklärung für betroffene Familien vor Ort  (Umfang, Dauer, Zeitraum)

  • Vorstellung der Betreuungsperson und Einsatzplanung

  • Beginn der Unterstützung​​

Vermittlerin Miriam Tester

Miriam Tester  

Vermittlerin

Telefon: 071 599 67 31

E-Mail:

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Dolores Sonderegger

stv. Vermittlerin

Telefon: 071 599 67 31

Natel: 077 261 19 31

E-Mail:

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