Verein
Der Entlastungsdienst Rheintal besteht seit 1987 als gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.
Der Entlastungsdienst Rheintal besteht seit 1987 als gemeinnütziger, parteipolitisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB.